BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 248/07 Verkündet am: 10. Juni 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 249 Hd, 251, 253 Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung. BGH, Urteil vom 10. … Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2008 zum Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung auch ohne Ersatzbeschaffung weiterlesen
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